Sozialbonus: Ab 15.Dezember 2009 können Familien, die wirtschaftlich benachteiligt sind, den sogenannten „Sozialbonus“ bei der jeweiligen Gemeinde beantragen.
Die Begünstigung kann unter folgenden Voraussetzungen angewandt werden:
1) Wirtschaftliche Notlage – „disagio economico“
Alle Haushaltskunden mit einem Stromlieferungsvertrag mit Wohnsitz und einer Leistung bis 3 kW mit einem ISEE-Einkommen kleiner oder gleich 7.500 €. Bei mindestens 4 Kindern und einer Leistung von bis zu 4,5 kW, die steuerrechtlich zu Lasten leben, ist der ISEE-Wert auf 20.000 € angehoben worden (familiäre Notlage).
2) Physische Notlage – „disagio fisico“
bei Haushaltskunden, bei welchen schwer kranke Personen leben, die zur Lebenserhaltung elektromedizinische Geräte benutzen müssen (physische Notlage)
NEU: Mit Dekret 350/2012 wurde ein neues System eingeführt. Das Dekret sieht einen differenzierten Bonus vor, der sich anhand der Verbrauchswerte der elektromedizinischen Geräte und der verfügbaren Leistung misst.
Die Beantragung des „Sozialbonus“ kann bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnsitzes erfolgen, wobei entsprechendes Formular auszufüllen ist. Die Formulare können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Des Weiteren müssen folgende Unterlagen abgegeben werden:
• ISEE*-Erklärung (bei wirtschaftlicher Notlage)
• Bestätigung des Sanitätsbetriebes (bei physischer Notlage)
• Kopie des Ausweises sowie eine Kopie der letzten Stromrechnung
Die Begünstigungen aufgrund wirtschaftlicher und physischer Notlage sind kumulierbar.
WICHTIG: Bei Familien in wirtschaftlicher Notlage muss das Ansuchen jährlich erneuert werden!!
*ISEE = Der ISEE ist ein Indikator, der die wirtschaftliche Lage einer Familie misst. Dazu werden das Einkommen, das Mobiliar- und Immobiliarvermögen, sowie allgemeine Voraussetzungen für Sozialleistungen auf lokaler Ebene herangezogen.
Für das Jahr 2013 hat die staatliche Strombehörde folgende Beträge als Bonus vorgesehen:
• Wirtschaftliche Notlage
Codex |
Beschreibung Bonus |
Jahr 2013 |
E1 |
Familien von 1 – 2 Mitglieder |
€ 71 |
E2 |
Familien von 3 – 4 Mitgliedern |
€ 91 |
E3 |
Familien die mehr als 4 Mitglieder haben |
€ 155 |
• Physische Notlage
|
Mindestschicht |
Mittelschicht |
Höchstschicht |
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(bis 600kWh/Jahr) EOF1 |
(zwischen 600 und 1200kWh/Jahr) EOF2 |
(über 1200kWh/Jahr) EOF3 |
Ansässige
bis 3kW |
176 € |
291 € |
422 € |
|
Mindestschicht |
Mittelschicht |
Höchstschicht |
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(bis 600kWh/Jahr) EOF4 |
(zwischen 600 und 1200kWh/Jahr) EOF5 |
(über 1200kWh/Jahr) EOF6 |
Ansässige
> 3 kW |
415 € |
526 € |
636 € |