Glossar

Allgemeiner Teil

Informationen für den Endkunden in Bezug auf die Verbrauchstelle und Vertragsbedingungen
Freier Markt Bei besagtem Strommarkt werden die vertraglichen Bedingungen zwischen Händler und Endverbraucher festgelegt und nicht wie im gebundenen Markt von der Strombehörde „AEEG“. Ab 01.Juli 2007 können alle Kunden selbst entscheiden, von wem und zu welchen Konditionen sie den Strom beziehen möchten. Die Rechnung, die die Aufschrift „Freier Markt“ enthält, wird auf Grund des Vertrages mit dem Stromanbieter ausgestellt.
Gebundener Markt Bei besagtem Strommarkt werden die vertraglichen Bedingungen von der nationalen Strombehörde „AEEG“ festgelegt. Es sind alle Haushalte und kleine Unternehmen , die noch nie Stromanbieter gewechselt haben oder wieder vom freien Markt zurückkehren. Die Vertragsbedingungen des gebundenen Marktes werden auch im Fall von Konkurs eines Stromanbieters wiederum bei den betroffenen Haushalten und kleinen Unternehmen angewandt.
POD (Verbrauchstelle) Ist ein Kodex der sich aus Buchstaben und Zahlen zusammensetzt und jenen physischen Punkt eindeutig identifiziert, wo der Stromverteiler liefert und der Endverbraucher konsumiert. Da es ein physischer Punkt im Verteilernetz ist, bleibt dieser trotz ev. Wechsel der Stromanbieter unverändert.
Typologie des Vertrages Es wird zwischen 2 Kategorien unterschieden:
  1. Anschluss Haushalt: höchstens zwei Wohneinheiten, Verwendungen für die Versorgung von privaten Auflagestrukturen für Elektrofahrzeuge, anliegende oder zur Wohnung gehörende Lokale mit Zweckbestimmung als Studios, Büros, Labors, Praxisräume, Keller oder Garagen zu landwirtschaftlichen Zwecken, sofern die Nutzung über einen einzigen Abnahmepunkt je Wohnung und anliegenden Lokalen erfolgt und die verfügbare Leistung nicht höher als 15 kW ist.
  2. Anschluss Nichthaushalt: jene Anschlüsse, die nicht für oben genannte Zwecke verwendet werden. (z.B. Geschäft, Hotel, Büro)
Erstwohnsitz/
Zweitwohnsitz
Nur bei den Haushalten wird nochmals zwischen Erstwohnung und Zweitwohnung unterschieden. Jene Unterscheidung hat einen großen Einfluss auf die Verrechnung der Komponenten im Bezug auf den Transport, Verkauf und Steuern. Zur Bestimmung wird der meldeamtliche Wohnsitz des Vertragspartners herangezogen.
Typologie Angebot Bezieht sich auf den Namen des Angebots, die der Endverbraucher für die Stromlieferung ausgewählt hat. (z.B „Casa Amica“ oder „Energia facile“)
Datum Aktivierung Stromlieferung Ist jener Stichtag, ab der die Stromlieferung lt. vertraglichen Bedingungen beginnen kann. Das Datum bezieht sich aber nicht auf jenen Tag, an dem der Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen wurde. Kann sich aber auch auf eine Vertragsänderung beziehen (z.B. Umschreibung oder Erneuerung des Vertrages).
Anschlussleistung Hierbei handelt es sich um jene Leistung, die im Vertrag festgehalten und vom Stromanbieter zur Verfügung gestellt wird. Bei den Haushaltskunden liegt die Anschlussleistung größtenteils bei 3 kW.
Verfügbare Leistung Ist die Höchstleistung, die der Endverbraucher beziehen kann, bevor die Stromzufuhr unterbrochen wird. Bei Anschlüssen von bis zu 30 kW ist die verfügbare Leistung jene der Anschlussleistung erhöht um 10%.
Preis einfasig, zweifasig und mehrfasig Der Energiepreis auf Basis der Lieferung kann zwischen einfasig, zweifasig und mehrfasig unterschieden werden. Handelt es sich um einen Einfasenzähler, so erfolgt die Abrechnung unabhängig von den Zeitzonen immer mit demselben Preis. Bei Zweifasen gilt die Aufteilung F1 sowie F2+3 und Mehrfasen werden nach allen 3 Zeitzonen (F1/F2/F3) unterschieden.

* Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Angestellte und ein jährlicher Umsatz nicht größer als 10 Millionen Euro sowie Strombezug nur in Niederspannung.

Informationen in Bezug auf Messung, Ablesung und Verbrauch
kWh (Kilowattstunden) Ist die Einheit zur Messung des Verbrauches. Es ist jene Energie, die ein Gerät mit Leistung von 1 Kw in einer Stunde verbrauchen würde. Der Verbrauch wird auf der Stromrechnung in kWh angegeben.
kW (Kilowatt) Ist die Einheit der Anschlussleistung. In der Stromrechnung wird die Anschluss- bzw. verfügbare Leistung in kW angegeben.
kvarh Ist die Einheit des Blindstromes.
Zeitzonen Der Preis ist abhängig von den Verbrauchswerten die bei Tag bzw. Nacht benötigt werden. Für den Strom der tagsüber verbraucht wird, wird ein höherer Preis im Gegensatz zum verbrauchten Abend-, Nacht- und Feiertagstrom angewendet. Alle installierten telematischen Zähler werden auf Zeitzonen programmiert (F1,F2,F3). Die Zonen wurden von der Strombehörde definiert.
Zone F1 Montag bis Freitag: von 08:00 – 19:00, außer feiertags
Zone F2 Montag bis Freitag: 07:00 – 08:00 + 19:00-23:00, außer feiertags Samstag: 07:00 – 23:00, außer feiertags
Zone F3 Montag bis Samstag: 00:00-07:00 + 23:00-24:00
Sonntag + Feiertage: ganzer Tag
Zeitzone F2+F3 oder F23 Montag-Freitag: 19:00 – 08:00
Samstag, Sonntag + Feiertage: ganzer Tag
Alle Stunden der Zonen F2 und F3.
Ablesung Ist der Zählerstand auf dem Zählerdisplay zu einem bestimmten Zeitpunkt/Datum. Diese wird vom Verteiler an den Stromlieferanten mitgeteilt.
Selbstablesung Ist der Zählerstand auf dem Zählerdisplay zu einem bestimmten Zeitpunkt/Datum, welcher vom Endverbraucher an den Stromlieferanten, soweit von diesem vorgesehen, mitgeteilt wird.
Erfasster Verbrauch Sind die kwh zwischen zwei (Selbst-)Ablesungen. Gleich der Differenz zwischen dem Zählerstand auf dem Zählerdisplay der letzten und vorletzten (Selbst-)Ablesung.
Verrechneter Verbrauch Sind die kwh, welche auf der Rechnung für eine bestimmte Periode fakturiert wurden. Es kann hierbei eine Differenz zwischen erfassten und verrechneten Verbrauch geben (z.B. wegen zusätzlich geschätzten Verbrauch oder der Angebotstypologie).
Geschätzter Verbrauch Sollte die effektive Ablesung zum Zeitpunkt der Fakturierung nicht vorliegen, so schätzt man den Verbrauch auf Grund vorhergehender Verbrauchsdaten des Endkunden.
Typologie des Zählers Definiert den Typ des Zählers, der an der Verbrauchstelle (POD) installiert wurde. Elektronische Zähler können wie folgt unterschieden werden:
  • EF= Zeitzonenzähler
  • EM= einfasiger Zähler
  • EO= Stundenzähler
  • T= traditionelle Zähler
Auf der Rechnung scheint die Zählertypologie nur dann auf, wenn diese vom Verteiler an den Stromlieferant mitgeteilt wird.
EF= Zeitzonenzähler Ist jener elektronische Zähler, der in der Lage ist, die Verbrauchdaten nach den bereits genannten Zeitzonen zu erfassen (F1, F2 und F3).
EM= einfasiger Zähler Ist jener elektronische Zähler, der noch nicht programmiert ist und daher nicht in der Lage ist, die Verbrauchsdaten nach den bereits genannten Zeitzonen oder Stunden zu erfassen.
EO= Stundenzähler Ist jener elektronische Zähler, der in der Lage ist, die Verbrauchsdaten pro Stunde zu erfassen.
T= traditioneller Zähler Nicht elektronischer Zähler, der die Verbrauchsdaten weder in Zeitzonen noch in Stunden erfassen kann.

 

Auflistung im Detail
Einheitspreis Ist jener Einheitspreis, den der Kunde pro kwh Verbrauch, pro kw Leistung und pro Zeiteinheit (Tag, Monat und Jahr) zahlt.
Verbrauchsstufen Einige Einheitspreise haben einen unterschiedlichen Wert je nach Verbrauch in Stufe/Jahr. Jede Stufe enthält ein Minimum und ein Maximum (z.B 0 – 1800 kWh, 1801-2640 kWh usw.). Bei jeder Stromrechnung wird die Unterteilung in den Verbrauchstufen auf Grund des durchschnittlichen Tagesverbrauches angewandt.

Bsp.: Angenommen der Kunde verbraucht pro Tag 8 kWh, der Jahresverbrauch errechnet sich somit 8*365 Tage= 2920 kWh/Jahr, d.h der Kunde fällt in
die Stufen 1 - 3. Die Unterteilung erfolgt so:
4,93 kWh in der 1.Stufe (1800/365)
2,30 kWh in der 2.Stufe (840/365)
0,77 kWh in der 3.Stufe (280/365).
Skonto Der Skonto ist eine Preisreduzierung, welcher in der Rechnung als absoluter Wert in Euro oder als Prozentsatz auf ein Bezugspreis angegeben wird. Der Skonto kann sowohl auf einen Einheitspreis also auch auf die einzelnen bzw. mehreren Stromkomponenten angewandt werden (z.B. Komponenten Stromverkauf – PE,PD, usw.)

 

Rechnungsstellung Komponenten an Endkunde
Stromverkauf Sind jene Kosten, die der Stromlieferant für Einkauf/Verkauf der Energie an den Endkunden verrechnen darf. Es können auch zusätzlich Ausgleichskosten verrechnet werden. In der Stromrechnung werden zwischen fixen und variablen Kosten unterschieden. (siehe nächste Punkte)
Fixkosten Sind Fixkosten, die unabhängig vom Verbrauch an den Endkunden verrechnet werden. Die Einheit wird in €/Kunde/Monat auf der Rechnung angegeben. Die Fixgebühren beinhalten Kosten im Bezug auf die Stromvermarktung und Stromverteilung (Teil der Fix-Komponeten). (siehe nächste Punkte)
Stromvermarktung Deckt die Fixkosten der kommerziellen Verwaltung der Kunden. In den Bestimmungen, welche die Bedingungen des gebundenen Marktes festlegen wird die Stromvermarktung mit dem Namen „PCV“ (prezzo commercializzazione vendita-Stromvermarktungspreis) auf der Stromrechnung wiedergegeben. Jener Preis wird auf Grund durchschnittlicher Kosten eines Stromlieferanten des freien Marktes von der Strombehörde festgelegt.
Variable Kosten Sind die Kosten, welche der Stromlieferant in Bezug auf Einkauf und Verteilung der Energie trägt. Die Einheit wird in €/kWh auf der Rechnung angegeben. Die variablen Kosten auf der Rechnung beinhalten die Kosten der Energie, der Verteilung, der Verteilungskomponente und der Ausgleichskomponente (betrifft Kunden im gebundenen Markt).
Energie Deckt die Kosten in Bezug auf den Stromeinkauf. In den Bestimmungen, welche die Bedingungen des gebundenen Marktes festlegen wird die Energie mit dem Namen „PE“ (Prezzo energia-Energiepreis) wiedergegeben und trimestral von der Strombehörde angepasst. Der Energiepreis beinhaltet bereits die Stromverluste des Verteilernetzes, ausgeschlossen anderer Bestimmungen in den Verträgen des freien Marktes. Die Definition der Stromverluste wird im Punkt „andere Punkte auf der Stromrechnung“ geklärt.
Verteilung Deckt die Kosten des Verteilungsdienstes, d.h. jener Dienst, der das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage sichert. In den Bestimmungen, welche die Bedingungen des gebundenen Marktes festlegen wird die Energie mit dem Namen „PD“ (Prezzo di dispacciamento-Verteilungspreis) wiedergegeben und trimestral von der Strombehörde angepasst.
Verteilungskomponente (fixer und variabler Teil) Diese Komponente, bezeichnet als „DISPbt“, wird bei jenen Kunden angewendet, welche im gebundenen Markt sind oder den Haushaltskunden und kleinen Unternehmen, welche in den freien Markt gewechselt sind. Ein Teil wird unabhängig der Verbrauchsdaten, dem Kunden angelastet (fixer Teil in Minus -) und ein Teil wird im Verhältnis zum Jahresverbrauch angelastet (variabler Teil nur für Kunden mit Wohnsitz mit Leistung bis 3 kW).
Ausgleichskomponente Diese Komponente, bezeichnet als „PPE“, garantiert das Gleichgewicht zwischen den effektiven Kosten für Einkauf und Verteilung der Energie im gebundenen Markt und den Kosten, welche die Kunden seit 1. Januar 2008 für diesen Dienst zahlen mussten. Kunden des freien Marktes sind der Komponente nicht unterworfen.
Stromtransport Als Stromtransport versteht man all jene Leistungen des Stromlieferanten (gebundener und freier Markt) in Bezug auf Transport der Energie auf dem nationalen Verteilernetz sowie lokale Verteilung bis zur Abgabe an den Zähler des Endkunden. In der Stromrechnung unterscheidet man zwischen Fixkosten, variable Kosten und Leistungsgebühr, welche die Kosten für Transport, Verteilung, Messung sowie allgemeine Gebühren decken.
Fixkosten Sind alle Fixkosten des Stromtransportes, die unabhängig vom Verbrauch an den Endkunden verrechnet werden. Die Einheit wird in €/Kunde/Monat auf der Rechnung angegeben.
Leistungsgebühr Ist jener Betrag, der im Verhältnis zur Anschlussleistung vom Endkunden geschuldet ist. Wird in €/kW/Monat auf der Rechnung angegeben.
Bsp.: hat der Kunde eine Anschlussleistung von 3 kW und der Einheitspreis ist 0,4278 €/kW/Monat, so wird ihm die Gebühr wie folgt angelastet:
3 kW * 0,4278= 1,28€ pro Monat
Variable Kosten Sind alle Kosten in Bezug auf den Transport der verbrauchten Energie des Endkunden im Netz. Die Einheit wird in €/kWh auf der Rechnung angegeben.
Sozialbonus Ist ein Bonus, der von der Regierung über die Strombehörde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden den einkommenschwachen Familien gewährt wird. Der Bonus wird auch jenen gewährt, die eine physische Beeinträchtigung vorweisen und auf Grund einer schweren Krankheit auf die Benützung von elektrischen Geräten zum Erhalten des Lebens angewiesen sind. Mehr Informationen, wer Anrecht und wie angefragt werden kann, finden sie auf der Internetseite der Strombehörde www.autorita.energia.it.
Steuern Die Steuern der Stromlieferung sind:
  • Staatssteuer auf Verbrauch (accisa): Berechnungsgrundlage hierfür sind die Verbrauchsdaten (kWh) des Endkunden. Haushaltskunden mit Erstwohnsitz und einem Anschlusswert von bis zu 3 kW erhalten eine Vergünstigung.
  • Mehrwertsteuer (IVA): Berechnungsgrundlage sind die Gesamtkosten die sich auf der Stromrechnung befinden. Bei Haushaltsanschlüssen wird ein MwSt. Satz von 10%, bei Nichthaushaltsanschlüsse und öffentliche Beleuchtung wird ein MwSt. Satz von 21% angewendet.
Zusatzkosten Sind zusätzliche Kosten, die in Bezug auf Stromverkauf, Netzkosten und Steuern anfallen. Diese sind die Anschlussgebühren, Kautionen oder Verzugszinsen. Die Zusatzkosten können je nach Typologie ev. auch der Mehrwertsteuer unterliegen
Komponente CMOR Diese Komponente kann dem aktuellen Stromlieferanten aufgrund nicht bezahlter Rechnungen des vorhergehenden Anbieters angelastet werden. Der Betrag wird von der Strombehörde festgelegt. Bei Verrechnung jener Komponente unter Zusatzkosten muss folgendes auf der Stromrechnung angegeben werden:
„In dieser Rechnung wird Ihnen aufgrund offener Posten des vorhergehenden Lieferanten die Komponente CMOR angelastet. Bei Fragen im Bezug auf die Verrechnung wenden Sie sich bitte an den vorhergehenden Anbieter oder rufen Sie unter folgender Nummer an: 800 166 654. Genauere Details befinden sich auf der Internetseite der Strombehörde: www.autorita.energia.it.“

 

Andere Punkte auf der Stromrechnung
Verluste Dabei spricht man von den Energieverlusten, die während der Lieferung der Energie zum Verbrauchstelle anfallen. Der prozentuelle Anteil wurde mit 10,4% von der Strombehörde festgelegt. (D.h. wenn 110,4 kWh von der Zentrale bis zum Endpunkt transportiert werden, kommen nur mehr 100 kWh zum Verbrauchstelle an). Der Energiepreis kann abzüglich oder inklusive der Verluste angegeben werden.

  Einheitspreis in €/kWh kWh Gesamt €
Abrechnungsmodalität A – Energiepreis inklusive Verluste
Energie 0,1104 100 11,04
Abrechnungsmodalität B – Energiepreis getrennt von Verluste
Energie 0,1000 100 10
Verluste 0,0104
(10,4% von 0,1000)
100 1,04
gesamt Mod. B     11,04
Abrechnungsmodalität C – Energiepreis getrennt von Verluste
Energie            0,1000 100 10
Energiepreis auf Verluste 0,1000       10,4
(10,4% von 100)
1,04
gesamt Mod. C               11,04

Der Preis lt. Strombehörde ist inklusive Netzverluste angegeben und sieht die Abrechnungsmodalität A vor.
Kosten Systemlasten Die Systemlasten sind gesetzlich festgelegt und werden von Endkunden geschuldet. Auf der Rechnung sind diese in den Netzkosten enthalten. Sie decken verschiedene Gebühren:
  • Komponente A3: Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen
  • Komponente A4: Finanzierung der Sondervereinbarungen zu Tarifen
  • Komponente A5: Finanzierung von Forschung und Entwicklung
  • Komponente A6: nicht mehr einholbare Kosten aufgrund der Liberalisierung des Strommarktes
  • Komponente AS: Deckung der Kosten auf Grund der Neuregelung von einkommenschwachen Kunden und/oder physischen Einschränkungen lt. Beschluss vom 28. Dezember 2007
  • Komponente UC3: Kostendeckung von Lieferung, Verteilung und Messung elektrischer Energie
  • Komponente UC4: Deckung der Tarifintegrierung für kleinere E-Werke
  • Komponente UC6: Deckung der Kosten aus Sicherung der Qualitätsstandards
  • Komponente UC7: Deckung der Gebühren aus Messung und Eingriffe zur Sicherung der Energieeffizienz des Endverbrauchs
  • Komponete A2 e MCT: Abbau der Atomkraftwerke und Wiederherstellung der Raumordnung.
Einmal im Jahr werden im Detail der Stromrechnung die gesamten bezahlten Systemlasten aller Kunden angegeben sowie auf der Internetseite der Strombehörde veröffentlicht.