Baustrom

(Del. 199/2011 Anhang C; 37/2012; 38/2012; 294/2012; 565/2012)

Art. 18 Temporäre Anschlüsse außer Baustrom

Für Feste, Ereignisse, Events, Veranstaltungen, Vorstellungen,
Aktivierung Zähler Tab. 7 a) TIC 26,83 € einmalig (gültig bis 31.12.2013)*
wenn Zähler fernauslesbar ist (50% dalla Tab. 7 a) TIC) 13,42 € einmalig (gültig bis 31.12.2013)*
Verwaltungsspesen (Tab. 2 TIC) 27,59 € einmalig (gültig bis 31.12.2013)*
* Unabhängig ob es sich um eine fixe Zählerstelle handelt oder nicht, jedenfalls nur bis 30KW, bis max. 20 Meter und nur wenn keine Kabine notwendig

Art. 20 Vorübergehende Anschlüsse bis 30KW und einer Distanz bis max. 20 m 

Pauschalbetrag ohne Straßenüberquerung 147,56 € bis max 20 Meter und nur wenn keine Kabine notwendig ist
Pauschalbetrag mit Straßenüberquerung 245,94 € bis max 20 Meter und nur wenn keine Kabine notwendig ist

Bei mehreren Anschlüssen werden die Beiträge reduziert:
um 40% (2 bis 4 Anschlüsse)
um 50% (5 bis 9 Anschlüsse)
um 55% bei mehr als 9 Anschlüssen

Art. 21 Vorübergehenden Anschlüsse mit Verrechnung der effektiven Spesen
- Vorübergehende Anschlüsse bis 30 kW und einer Distanz von mehr als 20 m und nur wenn keine neue Kabine notwendig ist
- Vorübergehende Anschlüsse bis 30 kW wenn eine neue Kabine notwendig ist 
- Vorübergehende Anschlüsse mit mehr als 30 kW und vorübergehende Anschlüsse in Mittelspannung 

Dem Kunden muss ein detaillierter Kostenvoranschlag nach folgendem Schema ausgehändigt werden: 
A Materialspesen (Einheitspreis)
B Arbeitsaufwand Personal (Stundenpreis + geschätzte Stundenanzahl für die Realisierung) 
C=(A+B)*0,2 für allgemeine Spesen
* Die jeweiligen Einheitspreise müssen jährlich vom Verteiler veröffentlicht werden und müssen bei Ermittlungen der AEEG nachweisbar sein.

Zusatz für außerhalb der Arbeitszeiten
Einheitspreis 18,36 €